
Aufenthalt & Stärkung
In unserem Gastraum heißen wir maximal 8 –10 Personen gleichzeitig willkommen. Ausruhen kannman sich auch auf den zwei Bänken vor der Bahn- hofsmission. Eine davon ist im Winter geheizt. Der Gastraum ist im Sommer gekühlt.
Eine Tasse Tee, heiße Brühe oder ein erfrischen- des Glas Wasser gibt es bei uns gratis und für den ersten Hunger einen kleinen Imbiss. Gegen eine geringe Spende bieten wir außerdem Kaffee an.
Sie können bei uns kostenlos Ihr Handy laden.
Für Notfälle haben wir Kleidung aus dem Not- kleiderschrank. Die haupt- und ehrenamtlichenMitarbeiter*innen sind für Gespräche, Auskünfte und Fragen da. An bestimmten Tagen spielen wir zusammen Bingo oder lösen Quizfragen (s. Aktuel- les).
Sprechen Sie uns einfach an. Meist können wir direkt weiterhelfen oder sind bei der Lösungssuche behilflich. Auch die Möglichkeit für ein ausführliches Beratungsgespräch besteht.

Beratung & Vermittlung
Die Bahnhofsmission hat an sieben Tagen pro Woche geöffnet. Auch an Sonn- und Feiertagen steht unsere Tür allen Hilfesuchenden offen. Wir sind Ansprech- partner für Menschen in Not – Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, sozialer Status spielen bei uns keine Rolle. Wir arbeiten ohne Terminvergabe. Hilfesu- chende Menschen können einfach vorbeikommen, wir sind für sie da.
Die Mitarbeiter*innen der Bahnhofsmission kennen das soziale Netz Stuttgarts und können gezielt wei- terhelfen und beraten.
Von A – Z ist alles dabei: Ob Abhängigkeit, Arbeits- agentur oder Adressen; Behörden, Caritas oder Frauenberatung; medizinische Versorgung, Mittages- sen, Notübernachtung, Wohnungsnot oder Zentrale Anlaufstelle für Unionsbürger (ZAS).
Sagen Sie uns, was Sie brauchen!

Reisehilfe am Bahnhof
Wir bringen Sie oder Ihre Angehörigen auf den Weg – begleiten, helfen und unterstützen. Unkompliziert, engagiert und freundlich.
Unser Angebot:
- Orientierung am Bahnhof
- Auskünfte zu Abfahrtszeiten, Bahnsteigen, Reisewegen und Tarifen
- Umsteigehilfen am Hauptbahnhof Stuttgart inkl. U-Bahn, S-Bahn und Stadtbus. Bitte kontaktieren Sie uns im Voraus.
Telefon 0711 29 29 95, E-Mail stuttgart@bahnhofsmission.de
Halten Sie bitte Ihre Reisezeiten, ggf. Ihre Wagen- und Sitzplatznummer und Ihre Handynummer bereit oder schreiben sie in der E-Mail.
- Ein- und Aussteigehilfen am Zug, insbesondere für Menschen mit Handicap
- Hilfe mit Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen
- Aufenthalt im Gastraum
- Erste Hilfe
- Krisenhilfe
- Zeit für persönliche Gespräche
Was wir nicht können:
- Schweres Gepäck tragen und bei Umstiegen mit vielen Koffern helfen. Bitte nutzen Sie den Gepäckservice der Deutschen Bahn https://www.bahn.de/angebot/zusatzticket/gepaeckservice
- Die Hebebühne der Deutschen Bahn zum Ein- und Ausstieg kann nur direkt bei der Mobilitätszentrale bestellt werden.
Telefon: 030 6521 2888 oder www.bahn.de/barrierefrei.
Haftungsausschluss
Wir unterstützen Sie nach aller Möglichkeit bei Ihrem Umstieg. Wir können jedoch keine Haftung bei Zugverspätungen, zu kurzer Umsteigezeit oder von uns nicht verursachten Schadensfällen gewähren.

Reisehilfe unterwegs
Bahnhofsmission Mobil – Wir sind da, wir reisen mit!
Bahnhofsmission Mobil ist ein Begleitservice für alle Menschen, die Hilfe beim Reisen mit der Bahn benötigen: Erwachsene, insbesondere Menschen mit Behinderungen und Senioren, sowie allein reisende Kinder. Unsere ehrenamtlichen Reisebegleiter*innen sind umfassend geschult, kümmern sich um die individuellen Bedürfnisse der Reisenden und ermöglichen ein angenehmes Reiseerlebnis.
Das Koordinationsteam in der Bahnhofsmission Stuttgart nimmt Anfragen aus ganz Baden-Württemberg und angrenzenden Gebieten entgegen:
Telefon 0711 29 29 95
E-Mail: bm-mobil-bw@bahnhofsmission.de
Unser Angebot:
- Wir begleiten Sie oder Ihr Kind (ab 6 Jahre) auf der Zugfahrt
- Kostenlos im Nahverkehr
- Im Fernverkehr übernehmen Sie die Kosten der Hin- und Rückfahrkarte für die Begleitperson
- Bitte melden Sie sich mindestens 14 Tage vor dem Reisetermin, damit wir alle Einzelheiten besprechen und planen können
Was wir nicht können:
- Schweres, voluminöses Gepäck transportieren
- Medizinische Unterstützung auf der Reise geben.
Die begleitete Person muss reisefähig sein. D.h.- Es besteht keine Pflegebedürftigkeit
- Selbstständiges Aufsuchen und Benutzen der Toilette
- Selbstständiges Essen und Trinken, ggf. Medikamente einnehmen
- Es liegt keine schwere geistige Behinderung vor und auch keine fortgeschrittene Demenz (z.B. Alzheimererkrankung)
- Es liegt keine schwere seelische oder psychische Behinderung bzw. Erkrankung vor
- Es besteht keine akute psychische oder soziale Krise, mit einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung
